Vorlage an JC · MEDIA#01 · Register #4118 (Anlass #4115) · 12.10.2026 · entschieden: JE-218 · Register #4126

Bildherkunft — woher kommt ein Bild, und wer sieht das?

Annas Seite schreibt unter ein Titelbild „mit KI erstellt“ — über eine kleine Zuordnung Bild → Hinweis. TGV kann das heute nicht: an keinem Bild steht, ob es fotografiert, mit KI bearbeitet oder von KI erzeugt ist. Meine Empfehlung: ein Feld am Bild, vier feste Werte, und jede Fläche setzt den Hinweis daraus selbst.

Anlass: Brief Expats §A13 (11.10.) · Register #4115 (EXPAT#01)Gemessen 12.10.: Repo master 615df437e + Expats-Repo site/ (nur lesend)Rechtslage: EU-Kommission, Stand 24.09.2026Nichts gebaut, nichts geschrieben

Entschieden am 12.10.

JCs Entscheid — JE-218

  • ① Ja — Feld media_meta.herkunft, vier Werte nach IPTC, dazu ein Bildnachweis.
  • ② Ja — auf öffentlichen Flächen das EU-Symbol am Bild. Mit JCs Frage unten wird daraus ein Schalter je Mandant.
  • ③ Ja — innen eine Zeile im Panel; ein Beleg mit „KI-erzeugt“ wird Klärfall.
  • ④ ohne Einwand — Vorbelegung aus den Metadaten der Datei.

Auflage: „NUXIN und HARMONISIEREN mit GABRIEL!“ Ein Feld, ein Weg, auch für Gabriels Fotos und Erinnerungen.

JCs Frage · beantwortet

Reichen Metadaten in der Datei oder ein Bildnachweis im Impressum?

WegReicht das?Quelle
Nur maschinenlesbar (Metadaten in der Datei) Für ein KI-Bild, das nicht echt wirkt: ja. Dafür verlangt Art. 50 keinen sichtbaren Hinweis. Die maschinenlesbare Markierung ist die Pflicht des Erzeugers (Adobe & Co.). Für ein Bild, das echt wirkt (echte Personen, Orte, Ereignisse): nein. Die Markierung sieht kein Mensch. Art. 50 Abs. 2 (Anbieter: „maschinenlesbar“) · Abs. 4 (Verwender: Deepfake „offenlegen“)
Sammel-Hinweis im Impressum oder auf einer Bildnachweis-Seite Für ein Bild, das echt wirkt: nein. Der Hinweis muss spätestens beim ersten Sehen erkennbar sein, und das Impressum sieht man nicht beim ersten Sehen. Bei erkennbar künstlerischen Werken genügt ein Hinweis, der die Darstellung nicht stört. Dort kann eine Sammelseite reichen, das ist aber ein Einzelfall. Art. 50 Abs. 5 („klar und erkennbar … spätestens zum Zeitpunkt der ersten … Aussetzung“) · Abs. 4 Satz 2
Bildnachweis („Adobe Stock“, Fotograf) Andere Pflicht, keine KI-Frage. Die Urheberbenennung regeln § 13 UrhG und die Lizenz. Sie darf gesammelt im Impressum oder auf einer Bildnachweis-Seite stehen, wenn die Lizenz nichts anderes verlangt. § 13 UrhG · Lizenzbedingungen des Anbieters
Lern-Box · Kennzeichnung ist nicht Bildnachweis Am Bild muss nur ein kleines Symbol sitzen, kein Satz. Der lästige Text („Illustration: Adobe Stock, teilweise mit KI bearbeitet“) ist der Bildnachweis, und der darf gesammelt stehen. Die Kommission erlaubt statt Einbettung auch eine gleichwertige Einblendung (Overlay), solange nichts das Symbol verdeckt.

Beide Optionen · Schalter je Mandant

Kennzeichnung: am Bild oder gesammelt, und was der Schalter nicht abschalten kann

Ⓐ am Bild Standard

  • Jedes Bild mit „teils KI“ oder „KI-erzeugt“ trägt das kleine EU-Symbol als Overlay in der Ecke.
  • Die Bildnachweise stehen gesammelt auf der Bildnachweis-Seite oder im Impressum.
  • Ohne Einzelfallprüfung immer konform.

Ⓑ gesammelt wählbar

  • Kein Symbol am Bild. Die Herkunft bleibt maschinenlesbar in der Datei, und die Bildnachweis-Seite nennt jedes KI-Bild.
  • Beim Veröffentlichen eines KI-Bilds fragt TGV einmal: „Zeigt es echte Personen, Orte oder Ereignisse so, dass man es für echt halten könnte?“
  • ⛔ Riegel: Antwort „ja“ (wirkt_echt) ⇒ das Symbol kommt trotzdem ans Bild. Der Schalter kann die Pflicht nicht abschalten.

Bauauflage für beide: der Bildweg der Website darf die Metadaten der Datei (IPTC/C2PA) beim Verkleinern nicht entfernen. Sonst wäre Ⓑ nicht mehr maschinenlesbar.

Auflage · Harmonisieren mit Gabriel

Ein Feld haben wir schon, einen Weg noch nicht

WasHeute gemessenFundstelle
Ein Feld Gabriels Fotos sind dieselben documents-Zeilen wie die Belegfotos. media_meta.herkunft gilt damit für beide, ohne zweite Spalte. 05_SCHEMA/114_iter53lm_memoir_tables_monolith.sql:198
Ein Weg Die Metadaten liest heute nur der Belegzweig. Gabriels Fotoweg (ocr-to-source, genre='photo') schreibt media_meta gar nicht. Gabriels Fotos haben also nicht einmal eine Aufnahmezeit. Lesen: 02_SKILLS/tgv-skill-vision-extract/skill.py:688 · Gabriel: 02_SKILLS/tgv-skill-ocr-to-source/skill.py:76 (in der Datei kein media_meta/exif)

Harmonisierung = ein Baustein. Der EXIF-Block aus vision-extract wird ein wiederverwendbarer Leser „Bild-Metadaten“ (Aufnahme, Kamera, GPS und Herkunft aus IPTC/C2PA). Beleg- und Gabriel-Weg rufen beide ihn auf. Das Panel, Gabriels Ansicht und die Website lesen dasselbe Feld.

Empfehlung (vor dem Entscheid)

Meine Empfehlung, in drei Sätzen

① Herkunft ist ein Merkmal des Bildes, nicht der Seite. Ein Feld herkunft in media_meta mit genau vier Werten: Aufnahme · teils KI · KI-erzeugt · unbekannt. Dazu ein freier Bildnachweis („Adobe Stock“).

② Nichts davon erfinden wir. Die Werte entsprechen dem Weltstandard IPTC Digital Source Type, die Zeichen den Symbolen der EU-Kommission („Fully AI-Generated“, „Partially AI-Modified“). TGV liest sie aus der Datei mit, wenn Adobe oder die Kamera sie mitliefert.

③ Jede Fläche setzt den Hinweis selbst — Website am Bild, Megabook in der Bildunterschrift, Beleg als Zeile im Panel. Niemand schreibt ihn je von Hand.

Lage — heute gemessen

Wo TGV Bilder führt, und was es über ihre Herkunft weiß

OrtWas heute da istFundstelle
Belege und Fotos (FOTO#01) Jedes Bild ist eine Zeile in documents. media_meta trägt Aufnahmezeit, Kamera, Ausrichtung, GPS. source:"exif" darin heißt „woher die Metadaten stammen“, nicht woher das Bild stammt. 05_SCHEMA/239_media_meta_jsonb.sql:13 · Erfassung 02_SKILLS/tgv-skill-vision-extract/skill.py:688
Gabriel-Erinnerungen (Megabook) Fotos sind dieselben documents-Zeilen, verbunden über link_type='photo' und die Personen-Plätze. Ein Feld am Dokument reicht also für beide Welten. 05_SCHEMA/114_iter53lm_memoir_tables_monolith.sql:198 · 173_lm20_photo_persons_consents.sql:97
Anzeige im Panel Die Foto-Zeilen (Aufnahmezeit, Kamera, Ort, Beschreibung) stehen an einer Stelle — dort käme „Herkunft“ als fünfte Zeile hinzu. 06_DASHBOARD/core_shell.html:25561 (_metaZeilen)
„KI-Vorschlag“-Abzeichen Gibt es — aber es heißt „diese Daten hat KI vorgeschlagen, noch nicht bestätigt“. Für Bilder darf es nicht mitbenutzt werden: ein Symbol, eine Bedeutung. 06_DASHBOARD/kai_renderer.js:384
Annas Website (Expats) 43 Bilder in site/assets. Drei haben einen Hinweis über die Zuordnung in event.php, zwei Seiten tragen ihn von Hand im Fuß. Der Hinweis steht nur im Fuß, nicht am Bild. site/event.php:225 · module.html:442 · training.html:752
Erzeugt TGV selbst Bilder? Nein. Damit trifft TGV die Pflicht der Anbieter (maschinenlesbare Markierung, Art. 50 Abs. 2) nicht. TGV hilft seinen Mandanten bei ihrer Pflicht als Verwender. Gesucht in 02_SKILLS, 08_OPS, 06_DASHBOARD, 05_SCHEMA nach Bildgeneratoren (DALL-E, Imagen, Stable Diffusion, Midjourney, gpt-image, „text-to-image“, „Bild generieren“): nur das französische Wort flux.
Herkunftsfeld irgendwo? Nein, in den geprüften Orten nicht. Muster ai_generated, ki_hinweis, c2pa, provenance, bildnachweis, Art. 50 in 05_SCHEMA, 02_SKILLS, 06_DASHBOARD, 08_OPS. Ein Buch-Export fürs Megabook ist in 02_SKILLS unter den Namen book/export/render/publish/site nicht zu finden.

Rahmen · EU-KI-Verordnung Art. 50

Was das Gesetz seit dem 2. August 2026 verlangt

Lern-Box · Warum wir nicht den Einzelfall prüfen Ob ein Bild „echt wirkt“, ist eine Wertung — die Kommission sagt selbst, das gehe Fall für Fall. Eine Maschine kann das nicht verlässlich entscheiden, und Anna soll es nicht 43-mal entscheiden müssen. Deshalb kennzeichnet die Empfehlung jedes KI-Bild. Das ist strenger als nötig und kostet nichts.

Vorschau · beide Varianten

Ein Bild, drei Flächen: das Titelbild „Jobcenter“ (Adobe Stock, teils KI)

A · Merkmal am Bild Empfehlung

event-jobcenter.jpg herkunft: teils KI nachweis: Adobe Stock Website: am Bild Buch: Bildzeile Panel: Zeile 1 Eintrag · jede Fläche setzt den Hinweis selbst
  • Neues Bild: Herkunft einmal setzen (oder TGV liest sie aus der Datei) — fertig, überall.
  • Der Hinweis steht am Bild, wie die Kommission es beschreibt — nicht nur im Fuß.
  • Ein fehlender Eintrag fällt auf: „unbekannt“ hält die Veröffentlichung einmal an.

B · Hinweis je Seite nicht empfohlen

event-jobcenter.jpg event.php: Zuordnung training.html: Freitext neue Seite: vergessen je Seite ein Eintrag · der Fuß ist weit vom Bild
  • Das ist der heutige Stand bei Anna: drei Bilder zugeordnet, zwei Seiten von Hand.
  • Jede neue Seite muss daran denken; die Lücke fällt niemandem auf.
  • TGV-Flächen (Megabook, Belege) hätten gar keinen Ort für den Satz.

Bauform: das Symbol am Bild ist ein neuer Baustein im Katalog (eine Ecke, ein Tooltip mit Bildnachweis), den Website-Factory und TGV gemeinsam nutzen — kein Sonderbau je Fläche.

Zum Abhaken

Deine Entscheidungen — vier Fragen

NrWas ist darinKonkrete FrageEmpfehlung
1 Die Werte. Vier statt Freitext. „Teils KI“ ist Annas Fall (Adobe Stock, mit KI verändert). Feld media_meta.herkunft mit Aufnahme · teils KI · KI-erzeugt · unbekannt + Bildnachweis, gespiegelt auf IPTC und die EU-Symbole? Ja. Ohne Eintrag gilt „unbekannt“ — nie stillschweigend „Aufnahme“. Wer gesetzt hat (du, Datei-Metadaten, Vorschlag) wird mitgeschrieben.
2 Öffentliche Flächen — Website, veröffentlichtes Megabook. Jedes Bild mit „teils KI“ oder „KI-erzeugt“ bekommt das EU-Symbol am Bild und den Bildnachweis im Fuß — ohne Einzelfallprüfung? Ja. Strenger als das Gesetz vielleicht verlangt, dafür nie falsch. Ein Bild mit „unbekannt“ wird vor dem Veröffentlichen einmal nachgefragt.
3 Innen — Belege, Fotos, private Erinnerungen. Hier nur eine Zeile „Herkunft“ im Panel, kein Symbol auf dem Bild? Ja. Wer innen sieht, braucht keinen Hinweis fürs Publikum. Aber: ein Beleg mit „KI-erzeugt“ wird ein Klärfall — eine erzeugte Quittung ist kein Beweis.
4 Vorbelegung. Adobe, viele Handys und KI-Werkzeuge schreiben die Herkunft in die Datei. TGV liest sie beim Eingang mit (neben Aufnahmezeit und Kamera) und schlägt sie vor; du bestätigst nur Abweichungen? Ja. Derselbe Ort wie die EXIF-Erfassung heute (vision-extract/skill.py:688), kein neuer Weg.
Hinweis für Anna — keine Frage an dich, aber du solltest es wissen Ihre Hinweise stehen heute nur im Fuß der Seite. Die Kommission beschreibt die Kennzeichnung „spätestens beim ersten Sehen“ und am Inhalt. Ob ihre Illustrationen überhaupt unter die Pflicht fallen (wirken sie wie echte Fotos von Menschen?), ist eine Rechtsfrage für den Anwalt, nicht für uns. Mit Variante A wäre beides erledigt, egal wie die Antwort ausfällt.

Danach

Was passiert, sobald du antwortest

  1. Erledigt: Hausregel in Dokumentmanagement §5g · JE-218 · Register #4126.
  2. MEDIA#02 (Bau): Baustein „Bild-Metadaten lesen“ für Beleg- und Gabriel-Weg · Wertekanon (DDL ist deine Hand) · Zeile im Panel und in Gabriels Ansicht · Klärfall „KI-Beleg“ · Schalter je Mandant (Ⓐ am Bild / Ⓑ gesammelt, mit Riegel wirkt_echt).
  3. Website-Factory: das Symbol als Baustein; Annas Zuordnung in event.php wird daraus abgelöst, nicht nachgebaut.

Quellen

Wo das steht